Häufig gestellte Fragen
- Welches Schüttgut transportiert STG Entsorgung?
Bei der Schüttgut-Beförderung zeigen wir, wie vielseitig wir sind. So transportieren wir Kies, Splitt und Sand genauso wie Rindenmulch oder Mineralgemisch. Ihr gewünschtes Material ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns und wir sehen, was wir für Sie tun können.
- Welcher Container eignet sich für Gewerbeabfälle?
Für Gewerbeabfälle stellen wir Ihnen unsere Umleerbehälter in drei Größen bereit. Ergänzend dazu empfehlen sich unsere Müllpresscontainer, Deckelmulden, Mulden- und Abrollcontainer zur Entsorgung von Gewerbeabfällen. Wir beraten Sie gern zu Ihrem individuellen Bedarf.
- Wie voll dürfen Container beladen werden?
Dies gibt das Fassungsvermögen der Container genau vor. Es ist entscheidend, die Füllgrenze einzuhalten, weil es anderenfalls zu Komplikationen bei der Abholung sowie dem Transport gibt. Dadurch können gegebenenfalls Mehrkosten entstehen, die wir an Sie weitergeben müssen. Fragen Sie uns deshalb am besten schon vor der Bestellung eines Containers zur optimalen Größe.
- Wie kann ich einen Container bei STG bestellen?
Eine Containerbestellung ist telefonisch unter folgender Nummer möglich: 0341-425 10 74
Darüber hinaus können Sie uns Ihre Containeranfrage auch gern über unser Container-Anfrageformular stellen.
Sie erhalten dann zeitnah ihr individuelles Container-Angebot und können dieses direkt per Mail beauftragen.
- Welche Abfälle kann STG für mich entsorgen?
Eine Liste der durch unser Unternehmen entsorgbaren Abfallarten sowie weiterführende Informationen zu diesen finden Sie in unserer Rubrik Abfallentsorgung.
Haben Sie schon ein konkretes Entsorgungsanliegen können Sie Ihre Abfallart auch direkt in unserem Container-Anfrageformular vorauswählen. Dieses finden Sie in unserer Rubrik Containerdienst.
- Wo finde ich Informationen zur Bestimmung meiner Abfallart?
In unserer Rubrik Abfallarten finden Sie eine Übersicht aller von uns entsorgbaren Abfallarten. Unter den jeweiligen Bildern stehen weiterführende Informationen zur jeweiligen Abfallart.
- Entsorgt STG auch als Gefahrgut definierte, gefährliche Abfälle?
Ja, auf Anfrage und nach individueller Beratung entsorgt STG für Sie auch Gefahrgut-Abfälle.
Bitte nehmen Sie zu uns Kontakt auf.
- Welche Container-Arten sind über STG bestellbar?
Eine Übersicht aller über STG bestellbaren Containerarten finden Sie in unserer Rubrik Containerdienst.
Ihre konkrete Containeranfrage können Sie uns dort auch direkt über das Container-Anfrageformular stellen.
- Wie finde ich die für meine Zwecke richtige Containergröße heraus?
Die Größe des Containers ist immer abhängig von der Abfallmenge. Schätzen Sie diese bestmöglich in Kubikmeter (Höhe x Länge x Breite) ein und wählen Sie in unserer Containerauswahl die für Sie passende Containergröße aus. Dabei empfehlen wir Ihnen, eher großzügig zu schätzen, da die einmalige Stellung einer nächstgrößeren Containergröße stets günstiger, als die Nachbestellung eines zweiten Containers ist.
Wählen Sie zudem je nach Ihrer Abfallart ein Containermodell mit Deckel oder Klappen.
Sind Sie sich jedoch nicht sicher, welche Containergröße für Sie die richtige ist, nehmen Sie bitte telefonisch zu uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gern.
- Was passiert wenn ich Abfallarten gemischt in den Container einwerfe?
Das hängt davon ab, welche Abfallart von Ihnen in Ihrer Bestellung angegeben wurde. Haben Sie z.B. über unser Container-Anfrageformular oder telefonisch eine sortenreine Abfallart angegeben, liegt dieser benannten Abfallart auch unser Angebot zugrunde, welches Grundlage für Ihren Auftrag ist.
Wurde Ihr Container dann entgegen unserer Vereinbarung mit gemischten Abfällen befüllt, entstehen entweder zusätzliche Kosten für die nachträgliche Trennung der Abfallarten oder ein Aufpreis für die Entsorgung als Baumischabfall.
In jedem Fall sind diese Mehrkosten kundenseitig zu tragen. Die Höhe dieser Mehrkosten richten sich nach Aufwand der nachträglichen Sortentrennung oder nach der Menge des als Baumischabfalls zu entsorgenden Abfalls. Eine konkrete Mehrkostenbestimmung kann aus diesem Grund nur individuell im Bedarfsfall benannt werden.
Ist bei Ihnen ein solcher Fall eingetreten, benötigen wir die entsprechende Information auf jeden Fall noch vor dem vereinbarten Abholungstermin unseres Containers, da wir unter Umständen zur Entsorgung Ihres Abfalls eine alternative Deponie anfahren und unsere Routenplanung entsprechend anpassen müssen.
- Wie schnell kann ein Container gestellt werden und wie lang kann die Anmietung erfolgen?
Die Stellung eines STG Containers kann nach Vereinbarung auch sehr kurzfristig realisiert werden.
Nutzen Sie dafür entweder unser Container-Anfrageformular und geben in diesem Ihren Wunschtermin für die Stellung an oder nehmen Sie zu uns telefonisch Kontakt auf. Auf unserem Angebot bestätigen wir Ihnen entweder direkt Ihren Wunschtermin oder nehmen mit Ihnen bezüglich eines Ausweichtermins telefonisch noch einmal Rücksprache.
Die Abholung des Containers kann sowohl bei der Auftragserteilung direkt mit festgelegt werden oder nach Vereinbarung auch längerfristig erfolgen. Zudem sind auch Zwischenentleerungen möglich.
- Muss ich als Kunde bei der Containerstellung vor Ort sein?
Je nach vereinbarter Zahlungsart sollten Sie oder ein von Ihnen Bevollmächtigter vor Ort sein, um die Zahlung bei Stellung des Containers vornehmen zu können. Desweiteren ist so sichergestellt, dass Sie unserem Fahrer auch den exakt gewünschten Stellplatz für Ihren Container zeigen können.
Sind Sie hingegen ein STG Stammkunde und als Rechnungszahler bestätigt und besteht zudem über Ihre örtlichen Gegebenheiten Klarheit, ist auch eine Container-Stellung ohne Ihre Anwesenheit möglich.
- Kann ich für einen gestellten Container auch Zwischenentleerungen buchen?
Ja das ist nach individueller Vereinbarung natürlich möglich. Kontaktieren Sie uns dazu einfach unter: 0341-425 10 74
- Ist auch eine wiederkehrende, intervallartige Containerstellung über STG möglich?
Ja das ist nach individueller Vereinbarung natürlich möglich.
Kontaktieren Sie uns dazu einfach unter: 0341-425 10 74
- Was passiert wenn ich meinen Container überladen habe?
Ist bei Ihnen ein solcher Fall eingetreten, nehmen Sie bitte auf jeden Fall noch vor dem vereinbarten Abholungstermin Kontakt unter Tel. 0341-425 10 74 auf.
Wir besprechen dann mit Ihnen, wie wir für Sie zum geringsten Aufpreis dennoch die Abholung sicherstellen können.
- Wie müssen die Zufahrtswege und die Stellfläche beschaffen sein, damit ein STG Container angeliefert und gestellt werden kann.
Der Zufahrtsweg zu Ihrem gewünschten Stellplatz muss über einen befestigten Untergrund verfügen und für die Durchfahrt eines LKWs breit genug sein. Rund um den eigentlichen Stellplatz muss eine ausreichend große, ebenfalls befestigte Rangierfläche bestehen, damit das Containerfahrzeug wenden und Ihren Container optimal stellen kann.
Ist dies nach Ihrer Einschätzung nicht der Fall, nutzen Sie entweder unser Container-Anfrageformular und beschreiben Ihre Vor Ort Situation (wahlweise auch mit Bildern), so dass wir dennoch abschätzen können, wie und ob eine Stellung bei Ihnen möglich ist oder rufen Sie uns einfach an.
Die Containerstellung auf privatem Grund ist genehmigungsfrei.
Bei einer Containerstellung auf öffentlichem Gelände wie z.B. auf Fußwegen, Parkplätzen oder am Straßenrand brauchen Sie hingegen eine Stellgenehmigung. Diese erhalten Sie nach Beantragung vom örtlichen Ordnungs- oder Tiefbauamt.
- In welcher Region stellt STG seine Container?
STG ist schwerpunktmäßig sachsenweit unterwegs. Nach individueller Vereinbarung ist jedoch auch eine Containerstellung in ganz Deutschland möglich.
- Was ist bei einer Containerstellung auf eigenem Grund oder im öffentlichen Raum zu beachten?
Der Zufahrtsweg zu Ihrem gewünschten Stellplatz muss über einen befestigten Untergrund verfügen und für die Durchfahrt eines LKWs breit genug sein. Rund um den eigentlichen Stellplatz muss eine ausreichend große, ebenfalls befestigte Rangierfläche bestehen, damit das Containerfahrzeug wenden und Ihren Container optimal stellen kann.
Ist dies nach Ihrer Einschätzung nicht der Fall, nutzen Sie entweder unser Container-Anfrageformular und beschreiben Ihre Vor Ort Situation (wahlweise auch mit Bildern), so dass wir dennoch abschätzen können, wie und ob eine Stellung bei Ihnen möglich ist.
Die Containerstellung auf privatem Grund ist genehmigungsfrei und die Sicherung der Containerstellfläche obliegt Ihrer eigenen Sorgfaltspflicht.
Bei einer Containerstellung auf öffentlichem Gelände wie z.B. auf Fußwegen, Parkplätzen oder am Straßenrand brauchen Sie hingegen eine Stellgenehmigung. Diese erhalten Sie nach Beantragung vom örtlichen Ordnungs- oder Tiefbauamt.
Desweiteren sind Sie bei einer Containerstellung im öffentlichen Raum als Auftraggeber ab Stellung und bis zur Wiederabholung allein verantwortlich und müssen für die ordnungsgemäße Absperrung der Containerstellfläche sorgen. Für die Stellung im öffentlichen Raum gelten zudem weitere individuelle, in der Stellgenehmigung aufgeführte, Bestimmungen für dessen Erfüllung Sie Sorge zu tragen haben.
- Wer haftet für etwaige Schäden, die durch den An- und Abtransport des Containers sowie während des Befüllungs-Zeitraums entstanden sind?
Für alle verursachten Schäden, die nachweislich während der Stellung des leeren Containers sowie während des Abtransports des befüllten Containers entstehen, haftet selbstverständlich unser Unternehmen.
Für sämtliche Schäden die während des Stellzeitraums rund um den Containerstellplatz an Ihrem Eigentum oder dem Eigentum Dritter entstehen, tragen Sie die alleinige Verwantwortung.
Auch für Personenschäden, die durch die unsachgemäße Befüllung oder zweckentfremdete Benutzung des Containers entstehen könnten, sind sie als Auftraggeber haftbar.
Bitte sorgen Sie zu Ihrem eigenen Schutz für die nötige Absperrung der Containerstellfläche. Für die Stellung im öffentlichen Raum gelten zudem weitere individuelle, in der Stellgenehmigung aufgeführte, Bestimmungen, für dessen Erbringung Sie Sorge zu tragen haben.
Detailierte Angaben finden Sie in unseren AGBs.
- Gibt es die STG-Container auch mit Klappe und abschließbar?
Ja unsere Containermodelle gibt es in manchen Größen auch abschliesbar mit seitlichen Klappen oder Deckel.
Eine Übersicht der verfügbaren Containermodelle finden Sie in unserem Container-Anfrageformular
- Gibt es für die STG-Container auch Baustellenzubehör wie Schüttrutschen o.ä.?
Nein, diese Leistungen können wir leider nicht anbieten.
Im Bedarfsfall benennen wir Ihnen jedoch gern geeignete Händler, bei denen Sie das gewünschte Baustellenzubehör erwerben oder gegebenenfalls auch mieten können.
- Kann STG auch für die Baustellensicherung sorgen, wenn Container im öffentlichen Raum gestellt werden sollen?
Nein, STG ist nicht für die Baustellensicherung bzw. der Sicherung Ihrer Containerstellfläche verantwortlich und kann diesbezüglich auch keine Materialien zur Verfügung stellen.
Im Bedarfsfall benennen wir Ihnen jedoch gern geeignete Händler, bei denen Sie die nötigen Materialien für eine Baustellensicherung erwerben können.
- Wo erhalte ich die notwendige Genehmigung für eine Containerstellung im öffentlichen Raum?
Eine Stellgenehmigung für Ihre Containerstellung im öffentlichen Raum erteilt Ihnen das zuständige Ordnungs- oder Tiefbauamt.
- Erhalte ich einen Entsorgungsnachweis für meine Bestellung?
Selbstverständlich erhalten Sie von uns mit der Rechnung auch einen ordnungsgemäßen Entsorgungsnachweis über die für Sie entsorgten Abfallarten.
- Wie erfolgt die Preisberechnung für eine Containerstellung?
Die Kostenerrechnung für Ihre Containerstellung erfolgt nach Kenntnis ihrer individuellen Eckdaten:
1. Abfallart (Entsorgungskosten)
2. Füllmenge
3. benötigtes Containermodell
4. Anfahrtsweg
5. Stelldauer
6. etwaige Sonderleistungen wie Zwischenentleerungen etc.Um Ihnen die Anfrage so leicht wie möglich zu machen, haben wir für Sie auf unserer Webseite ein intuitiv bedienbaresContainer-Anfrageformular entwickelt, in dem Sie sowohl Ihre Abfallart bestimmen als auch Schritt für Schritt alle weiteren benötigten Informationen zusammentragen können. Sobald Ihre Anfrage bei uns eingegangen ist, erhalten Sie Ihr individuelles Angebot per Mail.
Alternativ dazu können Sie uns Ihren Entsorgungswunsch natürlich auch telefonisch unter 0341-425 10 74 mitteilen, so dass wir Ihnen nach Kenntnis aller oben benannten Fakten Ihren individuellen Containerstellpreis benennen können.
- Wann erfolgt die Abrechnung bzw. wann muss gezahlt werden?
Die Abrechnung erfolgt nach Abholung des Containers und fachgerechter Entsorgung der Abfälle.
Bei Privat- oder Neukunden kann mit der Stellung des Containers eine individuell vereinbarte Vorkasse fällig werden, welche selbstverständlich bei der späteren Rechnung berücksichtigt wird.
Geschäfts- und Stammkunden beliefern wir nach vereinbarten Zahlungszielen auf Rechnung.